Steuerberater Wermelskirchen - Ihre Experten in Steuerfragen

Die Erfahrung von mehreren Jahrzehnten, ein fachlich kompetentes Team und die Leidenschaft zum Beruf verleiht der Kanzlei Klein und Partner die Expertise, die Sie von einem Steuerberater in Wermelskirchen erwarten. Neben diesen Kompetenzen legen die Mitarbeiter der Kanzlei großen Wert auf eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Ihren Kunden. Denn Steuerthemen sind mehr als Steuerrecht. Sie erfordern beidseitiges Vertrauen.

Steuerrecht stellt hohe Anforderungen

Das deutsche Steuerrecht ist ausgesprochen komplex und verändert sich stetig. Setzen Sie sich damit nicht täglich auseinander, ist es beinahe unmöglich, alle steuerlichen Regelungen zu erfassen. Die Folge davon sind nur allzu oft verschenktes Geld oder eine unnötig hohe Steuerbelastungen.

Unsere Aufgabe ist es, Sie mit unserem Wissen so zu beraten und für Sie alle Steuerangelegenheiten so zu behandeln, dass Sie das optimale Ergebnis erhalten. Dafür bilden sich Steuerspezialisten der Kanzlei Klein und Partner stetig weiter.

Steuerberater Wermelskirchen - so unterstützen wir Sie

Unsere Dienstleistungen als Steuerberater in Wermelskirchen sind umfassend. Wir beraten Sie ausführlich zu allen Steuerthemen und übernehmen für Sie eine Vielzahl verschiedenster Aufgaben. Dazu zählt die laufende Steuerberatung genauso wie die regelmäßig erforderliche Steuererklärung bis zur gutachterlichen Stellungnahme, wenn diese im Rahmen komplexer steuerlicher Fragestellungen erforderlich ist.

Profitieren Sie von unserer Expertise, indem wir für Sie die gesamte Jahresabschlusserstellung nach handelsrechtlichen Vorgaben übernehmen. Ob mittelständisches Unternehmen oder Konzern: Wir führen Konzern- und Jahresabschlüsse nach HGB und IFRS durch und gewährleisten so, dass diese steuerrechtlich zuverlässig korrekt sind. Dies gilt ebenfalls für die Ableitung der Steuerbilanz auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses oder die Entwicklung erforderlicher Konzernbilanzierungsrichtlinien.

Steuererklärung - oft unerkanntes Sparpotenzial

buchhaltungsservice steuerberater wermelskirchen

Ob Sie als Unternehmen, Freiberufler oder als Privatperson regelmäßig die unterschiedlichen Steuererklärungen zum Einkommen, zur Gewerbesteuer und allen anderen steuerlichen Themen abgeben: Diese Tätigkeiten sind mit hohem Zeitaufwand verbunden und kosten wertvolle Zeit, die Sie effektiver in Ihr Kerngeschäft investieren.

Immer wieder sind mit der Steuererklärung sogar finanzielle Verluste verbunden, da das komplexe deutsche Steuerrecht für viele Laien sehr kompliziert ist. Als erfahrene Steuerberater aus Wermelskirchen kennen wir das Steuerrecht bis ins kleinste Detail und stellen sicher, dass Sie keinesfalls zu viel bezahlen.

Steueroptimierte Gestaltungsberatung als wichtiger Service

Ob Sie im Unternehmen eine Umstrukturierung planen, ein Generationenwechsel aktuell wird oder Sie die Vermögensnachfolge regeln möchten: Private und unternehmerische Vermögensentscheidungen wirken sich immer steuerlich aus.

Als Steuerberater in Wermelskirchen unterstützen wir Sie dabei, diese komplexen Aufgaben aus steuerrechtlicher Sicht möglichst optimal zu gestalten. Wir beraten Sie umfassend, prüfen Ihre Planung auf steuerliche Konsequenzen und begleiten Sie vom ersten Schritt bis zum Abschluss.

Immer dann, wenn Steuern ein Thema sind, sind die Steuerberater der Kanzlei Klein und Partner ihre zuverlässigen und kompetenten Partner.

FAQ - Steuerberater

Jeder, dessen jährliches Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, ist dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Grundfreibetrag für 2020 beträgt 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen, die trotz des Einkommens unterhalb des Grundfreibetrags die Abgabe der Steuererklärung erforderlich machen. Ihr Steuerberater berät Sie dazu gerne.

Jedes Einkommen über dem Grundfreibeitrag von 9.744 Euro für Alleinstehende und 19.488 Euro für Verheiratete (Stand 2021) ist steuerpflichtig. Abhängig von der persönlichen Situation reduziert sich jedoch das steuerpflichtige Einkommen durch weitere Freibeträge wie den Kinderfreibetrag, die Ehrenamtspauschale, höhere freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und weitere Freibeträge.

Die Steuererklärung muss für das vorangegangene Jahr spätestens zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden (31. Juli 2021 für die Steuerklärung des Jahres 2020). Erstellt Ihr Steuerberater die Steuererklärung, verlängert sich die Frist. In diesem Fall muss die Erklärung bis spätestens Ende Februar des übernächsten Jahres eingereicht werden (28./29. Februar 2022 für 2020).

Die 11-stellige Steueridentifikationsnummer ist Ihre persönliche Identifikations-Nummer, die seit 2007 jedem Bundesbürger in Deutschland durch Finanzbehörden zugeteilt wird. Sie ist unveränderlich und begleitet Sie Ihr Leben lang. Die 13-stellige Steuernummer wird von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt zugeteilt und verändert sich mit dem Wohnortwechsel, sofern dieser im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes liegt.

Ihre persönliche 11-stellige Steueridentifikationsnummer ist auf verschiedenen Dokumenten hinterlegt.

  • Erstmalige Zuteilung der Steuer-ID: Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern
  • Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
  • Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes

Ein weiteres Dokument ist das Schreiben des Finanzamtes von Oktober/November 2011, in dem Sie über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wurden.

Die Aufbewahrungsfristen von steuerlich relevanten Unterlagen liegen für Unternehmen zwischen sechs und zehn Jahren. Ihr Steuerberater berät Sie über die einzelnen Fristen. Als Privatperson sollten Sie alle steuerlich relevanten Unterlagen wie Kostennachweise mindestens vier Jahre lang aufbewahren. Eine Ausnahme gilt bei positiven Einkünften von über 500.000 Euro. In diesem Fall beträgt die Aufbewahrungsfrist sechs Jahre.

Die Kosten für den Steuerberater sind in der Gebührenverordnung für Steuerberater geregelt. Innerhalb dieses Kostenrahmens erfolgt die Berechnung der Leistung. In vielen Situationen ist es auf jeden Fall rentabel, die Einkommensteuererklärung durch den Steuerberater zu machen. Denn er kennt alle verfügbaren Freibeträge, wodurch sich die Steuerlast oft zu Ihrem Vorteil reduziert.